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Master-Partnervereinbarung
Diese Master-Partnervereinbarung (die „Vereinbarung“) besteht zwischen Domo, Inc., mit Niederlassungen in 772 East Utah Valley Drive, American Fork UT, 84003, („Domo“), und dem Unternehmen oder der Einzelperson, die dieser Vereinbarung zustimmt und von Domo zur Teilnahme am Domo-Partnerprogramm genehmigt wurde („Partner“).
Diese Vereinbarung legt die Bedingungen fest, unter denen der Partner am Partnerprogramm von Domo teilnehmen kann, sofern Domo dem Typ und der Stufe des Partnerprogramms schriftlich zustimmt. Diese Vereinbarung wird durch die zwischen den Parteien vereinbarten Zeitpläne für das Partnerprogramm („Zeitpläne“) ergänzt. Der beigefügte Zeitplan ist der Zeitplan für Domo App Solution Partner. Diese Vereinbarung, der beigefügte Zeitplan für Domo App Solution Partner und der Leitfaden zum Domo-Partnerprogramm (“Leitfaden zum Programm“) legt die Bedingungen fest, unter denen der Partner als App Solution Partner am Domo-Partnerprogramm teilnehmen kann. Der Programmleitfaden wird durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen und ist Teil dieser Vereinbarung.
Nach der Aufnahme des Partners in das Partnerprogramm durch Domo erklärt und garantiert der Partner, dass er die Teilnahmevoraussetzungen für die Dauer der Teilnahme des Partners weiterhin erfüllt. Wenn Domo zu irgendeinem Zeitpunkt feststellt, dass der Partner die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, kann Domo nach eigenem Ermessen seine Zustimmung zur Teilnahme des Partners am Partnerprogramm widerrufen. Der Partner verpflichtet sich, Domo umgehend schriftlich zu benachrichtigen, wenn der App Solution Partner die Teilnahmevoraussetzungen nicht mehr erfüllt. Die im Programmleitfaden aufgeführten Teilnahmevoraussetzungen, Richtlinien und Leistungen können nach eigenem Ermessen von Domo geändert werden. Änderungen am Programmleitfaden gelten innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum, an dem Domo erstmals einen überarbeiteten Programmleitfaden veröffentlicht. Der Partner ist dafür verantwortlich, den Programmleitfaden regelmäßig zu überprüfen, um festzustellen, welche Richtlinien und Leistungen dann gelten.
Jede Person, die diese Vereinbarung im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptiert, erklärt, dass sie befugt ist, diese Person an diese Vereinbarung zu binden. Durch die Annahme dieser Bedingungen erklärt der Partner, dass er alle Bestimmungen dieser Vereinbarung gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Ein Unternehmen darf dem Domo-Partnerprogramm nicht beitreten oder daran teilnehmen, wenn das Unternehmen der Konkurrent von Domo ist, außer mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Domo.
Definitionen. Die großgeschriebenen Begriffe haben die unten angegebenen Bedeutungen.
“Affiliate“ bezeichnet jedes Unternehmen, das eine Partei dieser Vereinbarung direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle steht (jedoch nur so lange, wie eine solche Kontrolle besteht), wobei „Kontrolle“ den Besitz von mehr als 50% der ausstehenden Aktien oder Wertpapiere bedeutet, die das Stimmrecht bei der Wahl von Direktoren oder anderen Verwaltungsorganen eines solchen Unternehmens darstellen.
“Vertrauliche Informationen“ bedeutet: (a) die Plattform, die Domo-Materialien und alle damit verbundenen Informationen, die von Domo oder seinen verbundenen Unternehmen veröffentlicht wurden; (b) alle geschäftlichen oder technischen Informationen von Domo, Partner oder ihren jeweiligen verbundenen Unternehmen, die schriftlich offengelegt wurden und zum Zeitpunkt der Offenlegung als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder aufgrund der Art der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten; (c) Abonnentendaten; (d) alle im Rahmen dieser Vereinbarung offengelegten personenbezogenen Daten; und (e) die spezifischen Bedingungen und Preise, die in dieser Vereinbarung festgelegt sind. Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die: (a) der Öffentlichkeit ohne Verschulden oder Verletzung dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei allgemein bekannt sind oder werden; (b) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung rechtmäßig bekannt sind, ohne dass eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht; (c) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu verwenden; oder (d) von der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden, ohne dass eine solche Verletzung vorliegt aller Nutzungs- oder Offenlegungsbeschränkungen, denen diese Drittpartei unterliegt ist Subjekt.
“Domo-Materialien“ bezeichnet Materialien, die dem Partner von Domo zur Verwendung durch den Partner zur Verfügung gestellt oder offengelegt wurden.
“Domo Marks“ steht für Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken und Dienstleistungsnamen von Domo.
„Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet Patentrechte (einschließlich Patentanmeldungen und Offenlegungen), Urheberrechte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechte an audiovisuellen Werken und Urheberpersönlichkeitsrechte), Geschäftsgeheimnisse, Marken, Know-how und alle anderen geistigen Eigentumsrechte, die in einem Land oder einer Gerichtsbarkeit der Welt anerkannt sind.
“Professionelle Dienstleistungen“ bezeichnet im Allgemeinen alle Beratungs-, Schulungs-, Support-, Implementierungs- und technischen Dienstleistungen, die vom Partner für Wiederverkäufer erbracht werden.
“Leitfaden zum Programm“ bezeichnet den Domo Keiretsu-Programmleitfaden, der von Domo von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen aktualisiert und wie in der beigefügten Anlage A angegeben ergänzt und geändert werden kann.
“Prospekt„bezeichnet jeden potenziellen Abonnenten oder Lead des Partners, der vom Partner als solcher identifiziert wird und für den der Partner ein Formular zur Registrierung potenzieller Kunden ausgefüllt hat.
“Anmeldeformular für potenzielle Kunden“ bezeichnet das von Domo für die Registrierung potenzieller Kunden bereitgestellte Online-Formular, das von Domo von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen geändert wird.
“Qualifizierter Leiter„bezeichnet einen potenziellen Kunden, der von Domo gemäß dieser Vereinbarung für eine potenzielle Beauftragung als Abonnent und für die Offenlegung von Informationen zur Unterstützung einer solchen potenziellen Zusammenarbeit zugelassen wurde.
“Empfehlungsgebühren“ bedeutet Gebühren, die Domo für Empfehlungsabonnenten an den Partner zahlt.
“Empfehlender Abonnent“ bezeichnet einen qualifizierten Lead, der bei Domo einen Serviceauftrag für den Erhalt der Plattform abgeschlossen hat.
“Wiederverkaufsgebühren“ bedeutet Gebühren, die der Partner für Wiederverkaufs-Abonnenten an Domo zahlt.
“Serviceauftrag für Wiederverkäufer„bezeichnet die Vereinbarung, die von und zwischen dem Partner und Domo für den Wiederverkaufsabonnenten geschlossen wurde, soweit zutreffend.
“Wiederverkaufs-Abonnent„bezeichnet einen qualifizierten Lead, der einen Reseller-Serviceauftrag mit dem Partner abgeschlossen hat.
“Plattform„bezeichnet die Domo Business Cloud-Plattform, die Abonnenten als Service zur Unterstützung ihrer Business-Intelligence-Anforderungen bereitgestellt wird und von Domo von Zeit zu Zeit aktualisiert oder geändert werden kann.
“Abonnent“ bezeichnet sowohl Empfehlungsabonnenten als auch Wiederverkaufsabonnenten (auf dem jeweiligen Serviceauftrag benannt), die sich für die Nutzung der Domo-Plattform anmelden.
“Abonnenten-Daten“ bezeichnet alle Daten, die auf die Plattform hochgeladen oder auf andere Weise von der Plattform oder im Namen des Abonnenten zur Verarbeitung bereitgestellt werden.
“Steuern“ bedeutet (a) alle Steuern jeglicher Art (unabhängig davon, ob sie direkt oder durch Quellensteuer zu entrichten sind), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einkommen, Franchise, Bruttoeinnahmen, persönliches Eigentum, immaterielles persönliches Eigentum, ad Valorem, Mehrwert, Waren und Dienstleistungen, Konsum, Verkauf, Nutzung, Verbrauchsteuer, Import- oder Ausfuhr-, Dokument- und Stempelsteuern, (b) alle behördlichen Genehmigungs- oder Lizenzgebühren und alle damit verbundenen Kosten, (c) alle Zölle, Tarife und ähnliche Gebühren und alle damit verbundenen Kosten und (d) alle Zinsen und Strafen, Steuerzuschläge oder Gebühren oder andere zusätzliche Beträge mit diesbezüglich, die von einer Steuer- oder anderen Regierungsbehörde auferlegt wird.
„Schulungsservice“ bezeichnet alle Schulungsdienstleistungen, die dem Partner zur Verfügung gestellt werden.
1. Lizenz.
1.1 Lizenzgewährung. Vorbehaltlich der Art und Stufe des teilnehmenden Programms des Partners und der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Domo dem Partner während der Laufzeit dieser Vereinbarung ein nicht ausschließliches, beschränktes Recht auf: (a) Zugriff auf und Nutzung der Plattform und aller zugehörigen Unterlagen oder Materialien ausschließlich zur Demonstration der Plattform für potenzielle und qualifizierte Leads in einer eingeschränkten Umgebung, (b) auf die Plattform für interne Geschäftszwecke des Partners zuzugreifen und sie zu nutzen, wie im Programmleitfaden beschrieben und in einem entsprechenden Serviceauftrag näher beschrieben zwischen den Parteien eingegeben, und (c) verwenden Sie die Domo-Materialien beim Weiterverkauf und der Weiterempfehlung der Plattform. Die Nutzung der Domo-Plattform durch den Partner unterliegt dieser Vereinbarung und, soweit dies nicht im Widerspruch zu dieser Vereinbarung steht, den Bedingungen des Domo-Servicevertrags unter www.domo.com/company/service-terms. Domo kann die Nutzung der Plattform durch den Partner jederzeit aus beliebigem Grund beenden.
1.2 Einschränkungen. Mit Ausnahme der oben genannten Fälle darf der Partner die Plattform und die Domo-Materialien nicht verteilen, unterlizenzieren, übertragen oder anderweitig zur Verfügung stellen oder den Zugriff darauf gewähren. Der Partner erkennt an, dass die Plattform und die Domo-Materialien Geschäftsgeheimnisse von Domo und seinen Lizenzgebern enthalten. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, wird der Partner: (a) die Plattform oder die Domo-Materialien auf keine Weise oder für irgendeinen Zweck verwenden oder deren Verwendung zulassen; (b) die Plattform oder die Domo-Materialien ganz oder teilweise kopieren oder reproduzieren; (c) die Plattform oder die Domo-Materialien modifizieren oder abgeleitete Werke davon erstellen; (d) alle mit der Plattform oder den Domo-Materialien verbundenen Eigentumsvermerke entfernen, verdecken oder ändern; (e) zerlegen, dekompilieren oder rückentwickeln Sie die Plattform, Domo-Materialien oder jede andere Technologie, die die Plattform unterstützt; oder (f) verwenden Sie die Plattform oder Domo-Materialien unter Verstoß gegen geltende Gesetze. Domo behält sich alle Rechte vor, die dem Partner hier nicht ausdrücklich gewährt werden, und der Partner wird Domo in keiner Weise daran hindern, die Plattform, die Domo-Materialien oder jegliche Änderungen, Erweiterungen, Verbesserungen oder davon abgeleitete Werke zu entwickeln, zu verwenden, zu lizenzieren, zu verteilen, zu modifizieren oder anderweitig frei zu nutzen oder Dritten dies zu gestatten.
2. Verpflichtungen des Partners.
2.1 Kompetenz. Der Partner stellt sicher, dass seine Vertreter und Vertreter mit der Domo-Plattform und anderen Domo-Angeboten vertraut sind und die entsprechenden Domo-Schulungen und -Zertifizierungen abgeschlossen haben, wie im Programmleitfaden für den jeweiligen Partnerprogrammtyp und die Stufe des Partners beschrieben, oder wie von Domo von Zeit zu Zeit anderweitig verlangt. In Bezug auf die Zahlung des Partners für die Zertifizierung oder Schulung zahlt der Partner an Domo die im Programmleitfaden beschriebenen Gebühren.
2.2 Geschäftspraktiken. Bei der Erfüllung dieser Vereinbarung wird der Partner (a) keine irreführenden, illegalen oder unethischen Praktiken anwenden; (b) keine Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf die Domo-Plattform oder andere Angebote abgeben, außer wie in gedruckten Marketingmaterialien oder Unterlagen von Domo dargelegt; (c) Geschäfte in einer Weise führen, die den guten Namen, den guten Willen und den Ruf von Domo jederzeit positiv widerspiegelt; und (d) alle geltenden Gesetze und Vorschriften auf Bundes-, Landes- und lokaler Ebene einhalten.
2.3 Geschäftskosten. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben, trägt der Partner die gesamten Kosten, Steuern und Aufwendungen für die Durchführung seiner Geschäftstätigkeit gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung.
3. Aufzeichnungen und Berichterstattung.
3.1 Aufzeichnungen; Prüfung. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von drei Jahren danach führt der Partner vollständige und genaue Bücher und Aufzeichnungen über die Leistung des Partners im Rahmen dieser Vereinbarung. Während dieses Zeitraums hat Domo das Recht, diese Bücher und Aufzeichnungen einzusehen und zu prüfen, um zu bestätigen, dass der Partner die Vereinbarung, einschließlich seiner Zahlungsverpflichtungen, einhält. Solche Inspektionen und Audits werden während der regulären Geschäftszeiten und so durchgeführt, dass jegliche Beeinträchtigung der normalen Geschäftstätigkeit des Partners so gering wie möglich gehalten wird. Sollte bei einer solchen Inspektion und Prüfung festgestellt werden, dass die Gebühren zu wenig an Domo gezahlt wurden, überweist der Partner umgehend den Betrag dieser Unterzahlung an Domo, einschließlich angemessener Zinsen. Wenn die zu wenig gezahlten Gebühren fünf Prozent der während des Prüfungszeitraums geschuldeten Gebühren übersteigen, zahlt der Partner auch die angemessenen Kosten von Domo für die Durchführung der Prüfung.
4. Steuern und Quellensteuer.
4.1 Steuern. Alle angegebenen Preise und Gebühren verstehen sich ohne Steuern. Alle diese Steuern werden vom Empfänger der jeweiligen Rechnung bezahlt, ausgenommen sind nur Steuern, die auf dem Nettoeinkommen des Rechnungsstellers basieren. Anfallende Steuern werden nach Möglichkeit als separater Posten auf der Rechnung in Rechnung gestellt. Jede Partei leistet die gemäß dieser Vereinbarung geforderten Zahlungen ohne Abzug von Steuern; vorausgesetzt, dass die Partei nur die Steuern abziehen kann, die auf das Nettoeinkommen der anderen Partei erhoben werden und die von der Partei nach den Gesetzen des jeweiligen Gerichtsstands einbehalten werden müssen, (a) in dem Umfang abziehen kann, in dem die Partei diese Steuern tatsächlich an die zuständigen Steuerbehörden zahlt, und (b) nur in dem Umfang, in dem der so einbehaltene und gezahlte Betrag den erforderlichen Mindestprozentsatz nicht überschreitet. nach geltendem Recht einbehalten. Jede Partei stellt der anderen Partei offizielle Steuerbescheinigungen aus, aus denen hervorgeht, dass sie die gesetzlich vorgeschriebenen Steuern gezahlt hat.
4.2 Zurückhaltung. Kein Teil der Vergütung einer Partei im Rahmen dieser Vereinbarung unterliegt der Einbehaltung von Steuern oder Zahlungen auf Bundes-, Landes-, Sozialversicherungs-, Arbeitnehmerentschädigungs- oder ähnliche Weise, sofern dies nicht aufgrund einer Mitteilung einer zuständigen Steuerbehörde erforderlich ist. Jede Partei erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass sie (a) alle Vergütungen, die sie gemäß dieser Vereinbarung erhält, als Einkommen ausweisen und darauf alle Steuern zahlen wird und (b) alle Steuern und sonstigen Leistungen zahlt, die sich aus der Beschäftigung ihrer Mitarbeiter oder Auftragnehmer ergeben, die sich aus der Beschäftigung ihrer daran beteiligten Mitarbeiter oder Auftragnehmer ergeben.
5. Vertraulichkeit.
5.1 Nutzungs- und Offenlegungsbeschränkungen. Jede Partei verwendet die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht, es sei denn, dies ist für die Erfüllung dieser Vereinbarung erforderlich, und gibt diese vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiter, mit Ausnahme derjenigen ihrer Mitarbeiter und Subunternehmer, die diese vertraulichen Informationen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung benötigen, vorausgesetzt, dass jeder dieser Mitarbeiter und Subunternehmer einer schriftlichen Vereinbarung unterliegt oder zugestimmt hat, an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein, die verbindliche Nutzungs- und Offenlegungsbeschränkungen beinhaltet sind mindestens genauso schützend wie die hier genannten (die „Vertreter“). Jede Partei unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die Vertraulichkeit aller vertraulichen Informationen der anderen Partei, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, zu wahren, jedoch in keinem Fall weniger als die Anstrengungen, die diese Partei normalerweise in Bezug auf ihre eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art und Bedeutung unternimmt. Die vorstehenden Verpflichtungen hindern keine der Parteien daran, die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenzulegen: (a) auf Anordnung oder Anforderung eines Gerichts, einer Verwaltungsbehörde oder einer anderen Regierungsbehörde, sofern die zur Offenlegung verpflichtete Partei der anderen Partei eine angemessene Frist gibt, um diese Anordnung oder Anforderung anzufechten; und (b) auf vertraulicher Basis gegenüber ihren Rechts- oder Finanzberatern. Für den Fall, dass eine Partei oder ihre jeweiligen Vertreter aufgrund eines Rechtsverfahrens aufgefordert oder verpflichtet werden, vertrauliche Informationen der anderen Partei offenzulegen, muss die Partei, die zu einer solchen Offenlegung verpflichtet ist, die andere Partei unverzüglich darüber informieren, damit die andere Partei vor einer solchen Offenlegung eine Schutzanordnung oder eine andere angemessene Abhilfe beantragen kann. Für den Fall, dass eine solche Schutzanordnung nicht erwirkt wird, darf die Partei, die zur Offenlegung verpflichtet ist, nur den Teil der vertraulichen Informationen offenlegen, zu dessen Offenlegung sie nach Angaben ihres Rechtsbeistands gesetzlich verpflichtet ist, und muss mit dem Eigentümer dieser vertraulichen Informationen zusammenarbeiten, um den Umfang und die Auswirkungen einer solchen Offenlegung so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus kann jede Partei die Bedingungen dieser Vereinbarung gemäß den geltenden Wertpapiervorschriften offenlegen.
5.2 Datensicherheit. Wenn der Partner im Rahmen dieser Vereinbarung auf Abonnentendaten zugreift, muss der Partner die Abonnentendaten, die sich im Besitz des Partners befinden, vor unbefugter Nutzung, Offenlegung, Änderung oder Zerstörung schützen, und zwar durch Zugriffskontrollen, Verschlüsselung, regelmäßige Audits und andere Mittel, die auf den höchsten Industriestandards basieren, wie gesetzlich vorgeschrieben und von Domo von Zeit zu Zeit weiter verlangt werden. Der Partner muss Domo unverzüglich über jede bekannte Sicherheitsverletzung informieren, die zur unbefugten Nutzung, zum Zugriff, zur Offenlegung, Änderung oder Zerstörung von Abonnentendaten führen kann. Auf Anfrage von Domo stellt der Partner Domo alle Abonnentendaten zur Verfügung, die sich im Besitz des Partners befinden. Soweit Abonnentendaten aus einem Land außerhalb der Vereinigten Staaten stammen, wird der Partner die geltenden Datenschutzgesetze einhalten und der Partner bestätigt, dass er an Privacy Shield-, Safe Harbor- oder anderen Programmen teilnimmt, soweit verfügbar.
5.3 Unterlassungsverfügung. Beide Parteien sind sich darüber im Klaren und sind sich einig, dass Geldschadensersatz bei einem Verstoß der empfangenden Partei gegen diesen Abschnitt möglicherweise kein ausreichendes Mittel ist und dass die offenlegende Partei berechtigt ist, angemessene Abhilfemaßnahmen, einschließlich Unterlassungsverfügung und besonderer Erfüllung, als Abhilfe gegen einen solchen Verstoß zu verlangen, ohne eine Bürgschaft oder eine andere Form von Sicherheit hinterlegen zu müssen, ohne die Wahrscheinlichkeit eines irreparablen Schadens nachweisen zu müssen und ohne nachweisen zu müssen, dass Geldentschädigung ein unzureichendes Mittel wäre. Solche Rechtsbehelfe gelten nicht als ausschließliche Rechtsmittel bei einem Verstoß einer empfangenden Partei gegen diese Vereinbarung, sondern sie gelten zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die der offenlegenden Partei nach Gesetz oder Billigkeit zur Verfügung stehen.
5.4 Werbung. Ungeachtet des Vorstehenden kann Domo den Partner auf den Partnerlisten von Domo und in seinen Marketing- und Werbematerialien identifizieren, und jede Partei kann unter Verwendung der entsprechenden Programmzertifizierung bekannt geben, dass der Partner Domo-zertifiziert ist, und den Namen, das Logo, die Marke, den Handelsnamen, die Dienstleistungsmarke oder andere kommerzielle Bezeichnungen der anderen Partei in diesem Zusammenhang reproduzieren. Jede Partei kann den Namen der anderen Partei und den Wert dieser Vereinbarung im Zusammenhang mit Unterlagen oder Offenlegungen, die nach den geltenden staatlichen oder bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen erforderlich sind, offenlegen.
6. Eigentumsrechte.
6.1 Eigentum. Die Plattform, die Domo-Materialien und alle darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte sind und bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum von Domo. Der Partner wird die von Domo und seinen Lizenzgebern bereitgestellten Hinweise zu geistigen Eigentumsrechten nicht reproduzieren und nicht ändern, entfernen oder verdecken. Der Partner wird Domo umgehend jede Verletzung oder andere Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von Domo melden, von denen der Partner Kenntnis erlangt.
6.2 Markenlizenz. Vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch den Partner gewährt Domo dem Partner hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Verwendung der Domo-Marken ausschließlich in Verbindung mit der Werbung, Verkaufsförderung, dem Vertrieb und dem Verkauf der Plattform durch den Partner gemäß dieser Vereinbarung. Jegliche spezifische Verwendung der Domo-Marken auf Materialien oder in Pressemitteilungen muss von Domo vorab schriftlich genehmigt werden und Domo muss das Eigentum an den Domo-Marken gemäß geltendem Recht und den jeweils aktuellen Richtlinien zur Markennutzung von Domo korrekt zugewiesen werden. Der Partner wird keine Domo-Marken auf der Plattform entfernen oder verdecken und keine zusätzlichen Marken, Logos oder Handelsbezeichnungen auf der Plattform anbringen. Der Partner stellt Domo auf Anfrage Muster seiner Verwendung der Domo-Marken zur Verfügung. Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Domo Eigentümer der Domo-Marken ist und dass jeglicher Geschäftswert, der sich aus der Verwendung der Domo-Marken durch den Partner im Rahmen dieser Vereinbarung ergibt, ausschließlich Domo zugute kommt. Der Partner wird zu keinem Zeitpunkt die Gültigkeit oder das Eigentum an einer Domo-Marke anfechten oder dazu beitragen, sie anzufechten oder Maßnahmen zu ergreifen, die die Rechte von Domo daran beeinträchtigen. Nichts in dieser Vereinbarung gilt als Gewährung von Rechten oder Lizenzen zur Nutzung der Marken oder Logos der Domo-Abonnenten, und der Partner erkennt an, dass dies verboten ist. Domo kann diese Lizenz jederzeit nach eigenem Ermessen widerrufen.
7. Garantie.
7.1 Garantie. Jede Partei versichert und garantiert der anderen, dass: (a) diese Vereinbarung ordnungsgemäß ausgeführt und geliefert wurde und diese Vereinbarung eine gültige und verbindliche Vereinbarung darstellt, die gemäß ihren Bedingungen gegen diese Partei durchsetzbar ist; (b) im Zusammenhang mit der Ausführung und Lieferung dieser Vereinbarung durch diese Partei oder der Erfüllung dieser Vereinbarung keine Genehmigung oder Genehmigung Dritter erforderlich ist; und (c) die Ausführung und Lieferung dieser Vereinbarung und Erfüllung dieser Vereinbarung, verstößt nicht gegen die Gesetze einer Gerichtsbarkeit oder gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeder anderen Vereinbarung, an die sie beteiligt ist oder an die sie auf andere Weise gebunden ist.
7.2 Haftungsausschluss. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN, DIE IN DIESER VEREINBARUNG UND DEN DARIN ENTHALTENEN AUFSTELLUNGEN FESTGELEGT SIND, WERDEN ALLE DIENSTLEISTUNGEN, TOOLS UND PROFESSIONELLEN DIENSTLEISTUNGEN UNVERÄNDERT ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND JEDE PARTEI LEHNT HIERMIT JEGLICHE WEITERE AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE ODER GESETZLICHE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ZUSICHERUNGEN, GARANTIEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS UNTERNEHMEN ERKENNT AN, DASS WEDER DOMO NOCH SEINE DRITTANBIETER DIE ÜBERTRAGUNG VON DATEN ÜBER KOMMUNIKATIONSEINRICHTUNGEN, EINSCHLIESSLICH DES INTERNETS, KONTROLLIEREN UND DASS DER DIENST EINSCHRÄNKUNGEN, VERZÖGERUNGEN UND ANDEREN PROBLEMEN UNTERLIEGEN KANN, DIE MIT DER NUTZUNG SOLCHER KOMMUNIKATIONSEINRICHTUNGEN, EINSCHLIESSLICH SUCHMASCHINEN, VERBUNDEN SIND. DOMO IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR VERZÖGERUNGEN, LIEFERAUSFÄLLE ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE SICH AUS SOLCHEN PROBLEMEN ERGEBEN.
8. Entschädigung.
8.1 Partnerentschädigung. Der Partner verteidigt, entschädigt und schadlos hält Domo, seine verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften und deren jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter gegen jegliche Haftung, Schäden und Ausgaben (einschließlich Gerichtskosten und angemessener Anwaltskosten), die sich aus oder daraus ergeben, die auf Ansprüchen Dritter beruhen oder anderweitig darauf zurückzuführen sind: (a) grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Partners; (b) falsche Angaben des Partners in Bezug auf Domo oder die Plattform (c) alle Ansprüche gegen Domo, in denen behauptet wird, dass die Handlungen des Partners im Rahmen dieser Vereinbarung zu einem Verstoß gegen jegliche Datenschutz- oder Vertraulichkeitsrechte Dritter; (d) jegliche Ansprüche gegen Domo, dass die vom Partner im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Professional Services geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen, (e) Handlungen des Partners, die zu einer wesentlichen Verletzung der Abonnentendaten führen, oder (f) Verstoß des Partners gegen geltendes Recht.
8.2 Domo-Entschädigung. Domo verteidigt, entschädigt und schadlos hält den Partner, seine verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften und ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter vor jeglicher Haftung, Schäden und Ausgaben (einschließlich Gerichtskosten und angemessener Anwaltskosten), die sich aus oder aufgrund von Ansprüchen Dritter ergeben, die auf folgenden Gründen beruhen oder anderweitig darauf zurückzuführen sind: (a) Domos grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten; und (b) der Verstoß von Domo gegen geltendes Recht.
8.3 Verpflichtungen der entschädigten Partei. Die entschädigte Partei muss: (a) die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich über die Ansprüche informieren; (b) der entschädigenden Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs geben und (c) der entschädigenden Partei angemessene Unterstützung bei der Verteidigung des Anspruchs gewähren, und zwar auf Kosten der entschädigenden Partei.
9. Haftungsbeschränkung.
9.1 Haftungsbegrenzung. DIE GESAMTHAFTUNG JEDER PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG, AUS ALLEN KLAGEGRÜNDEN UND UNTER ALLEN HAFTUNGSTHEORIEN, IST AUF DIE HÖHERE DER ZAHLUNGEN BESCHRÄNKT, DIE DIE HAFTENDE PARTEI IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG IN DEN 12 MONATEN VOR DEM DATUM DES EREIGNISSES, DAS DIE HAFTUNG BEGRÜNDET, GELEISTET HAT, ODER 25.000 US-DOLLAR. IN KEINEM FALL HAFTET EINE DER PARTEIEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE, STRAF- ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE, NUTZUNGSVERLUST, DATENVERLUST ODER VERLUST DES FIRMENWERTS) ODER KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZDIENSTLEISTUNGEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DER NUTZUNG ODER ERBRINGUNG DER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLTEN DIENSTE ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE HAFTUNG AUS ANSPRÜCHEN RESULTIERT, DIE AUF VERTRAGSBRUCH, GARANTIEVERSTOSS ODER UNERLAUBTER HANDLUNG BERUHEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), PRODUKTHAFTUNG ODER SONSTIGES, UND OB DOMO DARÜBER INFORMIERT WURDE ODER NICHT DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS.
9.2 Haftungsausschlüsse. DIE IN DIESEM ABSCHNITT ENTHALTENEN EINSCHRÄNKUNGEN BESCHRÄNKEN NICHT DIE (i) ENTSCHÄDIGUNGSPFLICHTEN EINER PARTEI AUS DIESER VEREINBARUNG; (ii) DIE HAFTUNG FÜR DIE VERLETZUNG ODER VERUNTREUUNG VON EIGENTUMSRECHTEN DER ANDEREN PARTEI, (iii) DIE HAFTUNG FÜR DIE VERLETZUNG IHRER VERTRAULICHKEITS- UND DATENSICHERHEITSVERPFLICHTUNGEN AUS DIESER VEREINBARUNG ODER (iv) DIE HAFTUNG FÜR TOD ODER KÖRPERVERLETZUNG, DIE AUF GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN DER PARTEI ZURÜCKZUFÜHREN SIND.
10. Laufzeit und Kündigung.
10.1 Laufzeit. Die ursprüngliche Vertragslaufzeit dieser Vereinbarung beträgt 12 Monate ab dem Datum des Inkrafttretens, und die Vereinbarung wird weiterhin automatisch für weitere 12-monatige Laufzeiten verlängert, sofern keine der Parteien mindestens 30 Tage vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit schriftlich über die Nichtverlängerung informiert.
10.2 Kündigung. Domo kann diese Vereinbarung jederzeit aus Gründen der Bequemlichkeit kündigen, indem sie den Partner innerhalb von 30 Tagen schriftlich darüber informiert. Jede Partei kann diese Vereinbarung jederzeit kündigen, falls die andere Partei gegen eine wesentliche Bestimmung dieser Vereinbarung verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung der Partei, die die Verletzung nicht verletzt, behebt.
10.3 Kündigung wegen Insolvenz. Erhält eine Partei die Mitteilung, dass die andere Partei zahlungsunfähig ist oder ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, sobald diese entstehen, oder wenn von oder gegen eine Partei ein Verfahren nach einem Gesetz eingeleitet wird, das der Partei Abhilfe bietet (ein „Insolvenzereignis“), kann diese Partei, die nicht Gegenstand des Insolvenzereignisses ist, diese Vereinbarung sofort kündigen, nachdem sie die Partei, die Gegenstand des Insolvenzereignisses ist, informiert wird.
10.4 Kündigung wegen Finanzierungsausfalls. Wenn der Partner beschließt, die im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlenden Gebühren ganz oder teilweise über einen von Domo an den Partner verwiesenen Kreditgeber zu finanzieren, erklärt sich der Partner damit einverstanden, dass Domo die Plattformlizenz und die im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringenden Professional Services kündigen kann, wenn der Partner seine Finanzierungsvereinbarung mit seinem Kreditgeber nicht einhält.
10.5 Wirkung der Kündigung. Bei Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung: (a) alle Rechte und Lizenzen, die Domo im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt, erlöschen automatisch; (b) Der Partner stellt sofort jegliche Nutzung der Domo-Marken ein und stellt alle Zusicherungen ein, dass er ein Partner von Domo ist; (c) jede Partei wird umgehend alle vertraulichen Informationen der anderen Partei, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, an die andere Partei zurückgeben und schriftlich bestätigen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Rückgabe aller solche vertraulichen Informationen (mit der Ausnahme, dass jede Partei Archivkopien der Vertrauliche Informationen gemäß den Richtlinien zur Datenspeicherung); und (d) das Zahlungsdatum aller fälligen Beträge wird von Domo automatisch beschleunigt, sodass sie am Tag des Inkrafttretens der Kündigung fällig und zahlbar werden, auch wenn längere Laufzeiten vereinbart wurden.
10.6 Überleben. Die folgenden Abschnitte gelten auch nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung weiter: Definitionen, Aufzeichnungen und Berichterstattung, Steuern, Vertraulichkeit, Eigentumsrechte, Garantieausschlüsse, Entschädigung, Haftungsbeschränkung, Laufzeit und Kündigung, Allgemeines und alle bei Kündigung entstehenden Zahlungsverpflichtungen gelten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung aus beliebigem Grund weiter.
11. Allgemeines.
11.1 Geografische Beschränkung. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, ist das geografische Gebiet dieser Vereinbarung auf Wiederverkaufsabonnenten und Empfehlungsabonnenten beschränkt, die sich in demselben Land wie die oben angegebene Adresse des Partners befinden.
11.2 Abtretung. Keines der Unternehmen ist berechtigt, diese Vereinbarung ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei ganz oder teilweise kraft Gesetzes oder auf andere Weise abzutreten, mit der Ausnahme, dass jede Partei aufgrund einer Fusion oder Konsolidierung oder im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Übertragung aller oder wesentlicher aller ihrer Geschäfte oder Vermögenswerte, auf die sich diese Vereinbarung bezieht, alle ihre Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung an einen Rechtsnachfolger übertragen kann.
11.3 Geltendes Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von Delaware, ohne Bezugnahme auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Auslegung, Abschluss, Erfüllung, Verletzung oder Kündigung ergeben, müssen von einem zuständigen Gericht in New Castle County, Delaware, beigelegt werden. Für den Fall, dass eine der Parteien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung eine Klage erhebt, ist die Partei, die im Wesentlichen obsiegt, berechtigt, von der anderen Partei alle Kosten, Anwaltsgebühren und sonstigen Auslagen zurückzufordern, die dieser Partei entstanden sind.
11.4 Nichtausschließliches Rechtsmittel. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, erfolgt die Ausübung ihrer Rechtsbehelfe im Rahmen dieser Vereinbarung durch eine der Parteien unbeschadet ihrer anderen Rechtsbehelfe im Rahmen dieser Vereinbarung oder aus anderen Gründen.
11.5 Trennbarkeit. Wenn ein zuständiges Gericht aus irgendeinem Grund eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar hält, wird diese Bestimmung der Vereinbarung im größtmöglichen Umfang durchgesetzt und die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
11.6 Verzicht. Das Versäumnis einer der Parteien, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf die zukünftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung dar.
11.7 Hinweise. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders angegeben, ist jede Mitteilung, die gemäß dieser Vereinbarung erforderlich oder zulässig ist, wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und per Einschreiben oder per Nachtkurier, gegen Rückschein, an die entsprechende Partei an die in dieser Vereinbarung angegebene Adresse und mit dem entsprechenden Porto gesendet wird. Jede Partei kann ihren Kontakt und ihre Adresse für den Empfang einer Mitteilung durch Mitteilung an die andere Partei gemäß diesem Abschnitt ändern. Mitteilungen gelten zwei Arbeitstage nach dem Versanddatum oder einen Werktag nach der Zustellung an einen Kurier als zugestellt.
11.8 Verbundene Unternehmen. Domo und Partner sind verantwortlich für alle Handlungen und Unterlassungen, einschließlich finanzieller Verpflichtungen, ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen, Vertreter, Auftragnehmer oder Dritten, die an dieser Vereinbarung oder einem Zeitplan teilnehmen. Jedes dieser verbundenen Unternehmen (a) erklärt sich damit einverstanden, dass es an alle Bestimmungen der Vereinbarung und der geltenden Zeitpläne gebunden ist, als ob alle Verweise auf den Partner in der Vereinbarung Verweise auf das verbundene Unternehmen wären; und (b) ihm alle Rechte und Pflichten des Partners aus der Vereinbarung zustehen. Jede Partei ist gegenüber der anderen Partei dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ihre Vertreter und verbundenen Unternehmen die Verpflichtungen der Partei aus dieser Vereinbarung und den geltenden Zeitplänen vollständig einhalten.
11.9 Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung ihrer Erfüllung gemäß dieser Vereinbarung (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen) aufgrund von Gründen, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie, Rohstoffen oder Vorräten, Krieg, Terrorismus, Aufruhr oder höhere Gewalt.
11.10 Beziehung der Parteien. Nichts in dieser Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Titel dieser Vereinbarung, darf so ausgelegt werden, dass eine Agentur-, Partnerschaft-, Franchise-, Treuhand-, Arbeitsvertrag, Verkaufsvertrag, Joint Venture oder eine andere Form von Gemeinschaftsunternehmen oder eine andere ähnliche Beziehung zwischen den Parteien begründet wird, und keine der Parteien ist befugt, im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen oder eine Verpflichtung einzugehen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen handelt es sich bei den Parteien dieser Vereinbarung um unabhängige Auftragnehmer. Jegliche Verwendung des Begriffs „Partner“, „Partnerschaft“ oder eines ähnlichen Begriffs in dieser Vereinbarung dient nur der besseren Lesbarkeit und bezieht sich nur auf den Geist der Zusammenarbeit, der zwischen dem Partner und Domo besteht, und impliziert, beschreibt oder begründet keine rechtliche Partnerschaft oder eine Verantwortung des einen für die Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten des anderen. Im Rahmen dieser Vereinbarung gibt es keine Drittbegünstigten.
11.11 Exportkontrolle. Jede Partei verpflichtet sich, alle relevanten Exportgesetze und -bestimmungen der Vereinigten Staaten sowie ähnliche geltende Gesetze in allen Ländern, in denen die Partei Geschäfte tätigt, vollständig einzuhalten („Exportgesetze“). Zu den Pflichten jeder Partei im Zusammenhang mit dem Vorstehenden gehört, ohne darauf beschränkt zu sein, sicherzustellen, dass weder die Plattform noch ein direktes Produkt davon, die Erbringung von Dienstleistungen oder die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten technischen Daten: (a) direkt oder indirekt unter Verstoß gegen die Exportgesetze exportiert oder reexportiert werden; (b) für Zwecke verwendet werden, die durch die Exportgesetze verboten sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verbreitung nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen; oder (c) an Personen verteilt werden, die auf der Website „Abgelehnt“ sind Parteienliste des U.S. Bureau of Industry and Security.
11.12 Gesetz über korrupte Praktiken im Ausland. In Übereinstimmung mit dem United States Foreign Corrupt Practices Act und den Unternehmensrichtlinien von Domo in Bezug auf ausländische Geschäftspraktiken dürfen jede Partei und ihre Mitarbeiter und Vertreter weder direkt noch indirekt etwas von Wert leisten und anbieten, zahlen, versprechen oder Zahlungen autorisieren oder ein Geschenk anbieten, versprechen oder genehmigen, etwas Wertvolles zu geben, um eine Handlung oder Entscheidung eines Beamten einer Regierung innerhalb des geografischen Territoriums oder der Regierung der Vereinigten Staaten (einschließlich einer Entscheidung) zu beeinflussen nicht zu handeln) oder eine solche Person zum Gebrauch zu veranlassen seinen Einfluss, solche behördlichen Handlungen oder Entscheidungen zu beeinflussen, um die Partei bei der Erlangung, Aufrechterhaltung oder Leitung solcher Geschäfte zu unterstützen.
11.13 Versicherung. Jede Partei muss auf eigene Kosten während der Laufzeit dieses Vertrags den folgenden Versicherungsschutz abschließen:
(a) Arbeitsunfallversicherung gemäß geltendem Recht des Staates oder Landes, in dem die Arbeit ausgeführt wird, einschließlich der Haftung des Arbeitgebers mit einer Mindestgrenze von 1.000.000 USD für Körperverletzungen durch Unfall und 1.000.000 USD für Körperverletzungen durch Krankheit.
(b) Allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Personen- und Sachschäden, Haftung für Personen- und Werbeschäden, abgeschlossene Produkte, einschließlich allgemeiner vertraglicher Haftung mit einer Mindestdeckung von 2.000.000 USD pro Ereignis.
(c) Betriebliche Kfz-Haftpflichtversicherung, die die Haftung für Personen- und Sachschäden abdeckt, einschließlich der Deckung aller eigenen, nicht eigenen und gemieteten Fahrzeuge mit einer kombinierten Mindestsumme von 1.000.000 USD pro Ereignis.
(d) Berufshaftpflichtversicherung für Fehler und Auslassungen mit einer Mindestgrenze von 2.000.000 USD pro Schadensfall.
(e) Umbrella-Haftpflichtversicherung, die über die oben geforderte Arbeitgeberhaftung, allgemeine Betriebshaftpflicht, Kfz-Haftpflicht und Berufshaftpflicht für Fehler und Auslassungen hinausgeht, in einer Höhe von mindestens 5.000.000 USD pro Ereignis.
Jede Partei wird der anderen Partei auf angemessene Anfrage von Zeit zu Zeit die entsprechenden Versicherungsbescheinigungen vorlegen. Der gesamte im Rahmen dieser Vereinbarung geforderte Versicherungsschutz muss von Versicherern abgeschlossen werden, deren Leistungsbewertung von A.M. Best mindestens bei A- und einer finanziellen Größenkategorie von mindestens Klasse VII liegt. Policen können ohne vorherige schriftliche Ankündigung von 30 Tagen nicht storniert oder wesentlich geändert werden.
11.14 Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung, einschließlich des Programmleitfadens und aller darin enthaltenen Anlagen und Zeitpläne, stellt die vollständige und ausschließliche Vereinbarung und Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen oder Absprachen in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Jeder Verzicht, jede Änderung oder Ergänzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet wird.
Master-Partnervereinbarung
Zeitplan für Domo App Solution Partner
Dieser App Solution Partner-Zeitplan legt die Bedingungen fest, unter denen Domo den Partner autorisiert, am App Solution Partner-Programm von Domo teilzunehmen, je nach Art und Stufe des Partnerprogramms. Dieser App Solution Partner-Zeitplan ändert die Vereinbarung. Wenn es Bestimmungen gibt, die zwischen diesem Zeitplan für App Solution Partner und der Vereinbarung oder einem anderen Zeitplan nicht übereinstimmen, hat dieser App Solution Partner-Zeitplan in Bezug auf den Vertragsgegenstand Vorrang.
1. Zusätzliche Definitionen. „App“ bezeichnet jede Anwendung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenkonnektoren, Kartenersteller-Anwendungen, App-Builder-Anwendungen, Development-Kit-Anwendungen und zugehörige Daten und Datenverfahren, die der Partner Domo zur Überprüfung übermittelt und entweder als App im Domo Appstore auflistet oder mithilfe von App Builder-Tools, die Domo dem Partner zur Verfügung stellt, erstellt und nach schriftlicher Genehmigung von Domo direkt auf der Instanz eines Abonnenten der Domo-Plattform veröffentlicht. „App Solution Partner Services“ bezeichnet die Dienste, die dem Partner im Rahmen dieses App Solution Partner-Zeitplans zur Verfügung gestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf webbasierte Tools, die Domo Partner Community, den Domo Appstore und Partnerschulungen, die von Domo von Zeit zu Zeit zur Verfügung gestellt werden. „Domo Appstore“ bezeichnet das Online-Verzeichnis der Apps von Domo. Im Domo Appstore können Partner unter anderem Apps auflisten und Abonnenten können Apps verwenden und überprüfen. Der Programmleitfaden enthält zusätzliche Informationen zum Appstore.
2. Domo App Solution Partnerprogramm.
2.1 Programmgebühren. Für die Teilnahme am App Solution Partnerprogramm können Programmgebühren anfallen, wie im Programmleitfaden beschrieben. Die weitere Mitgliedschaft des Partners im App Solution Partnerprogramm setzt jederzeit voraus, dass der Partner alle anfallenden Programmgebühren rechtzeitig bezahlt. Sofern im Programmleitfaden nicht anders angegeben, sind die Programmgebühren innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und jährlich im Voraus fällig. Die Programmgebühren können nach Ermessen von Domo geändert werden. Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend und erhöhen den Betrag, der während derselben Laufzeit des App Solution Partnerprogramms für dieselben Leistungen des App Solution Partnerprogramms gezahlt wurde. Zahlungsverpflichtungen sind nicht kündbar und gezahlte Gebühren sind nicht erstattungsfähig.
2.2 App-Preise. Domo wird die Technologie und die Dienste bereitstellen, um den Domo Appstore zu aktivieren und die entsprechende App-Lizenz für den Partner zu verarbeiten. Der Partner bestätigt, dass der Partner der Vertriebspartner der App ist. Wenn der Partner eine App einreicht, legt der Partner den Preis (falls vorhanden) fest, der den Abonnenten gemäß dem Programmleitfaden in Rechnung gestellt wird, und Domo berechnet einem Abonnenten diesen Preis (oder den angemessenen Gegenwert in Landeswährung) für die Lizenz für die App des Partners, die über den Domo Appstore erworben wurde.
2.3 App-Gebühren. Die App-Gebühr, die der Partner Domo für eine App schuldet, die Domo-Abonnenten zur Verfügung gestellt wird, ist im Programmleitfaden angegeben. Domo zahlt dem Partner die anfallenden App-Erlöse (abzüglich anfallender Steuern, an Domo geschuldete App-Gebühren, Rückerstattungen, die an Abonnenten für die App gezahlt wurden, und andere angemessene Gebühren), falls zutreffend, als volle Entschädigung für eine App, die einem Abonnenten zur Verfügung gestellt wird. Zahlungen erfolgen gemäß den Angaben im Programmleitfaden gemäß den jeweils aktuellen Zahlungsrichtlinien von Domo. Der Partner muss Domo alle angeforderten Finanz-, Steuer- und Bankinformationen zur Verfügung stellen, damit Domo den Partner gemäß diesem App Solution Partner Schedule bezahlen kann. Es wird davon ausgegangen, dass ein Abonnent die App des Partners vollständig bezahlt hat, wenn Domo die Zahlung vom Abonnenten erhält. Alle Probleme mit der Zahlung sollten Domo zur Kenntnis gebracht werden. Ein Versäumnis von Domo, die dem Partner geschuldeten Beträge zu überweisen, hat keinen Einfluss auf die Rechte eines Abonnenten an der App.
2.4 Steuern auf die Zahlung von App-Erlösen. Der Partner ist für die Steuern des Partners selbst verantwortlich, einschließlich der Steuern, die sich auf den Wohnsitz des Partners beziehen und die sich auf Zahlungen beziehen, die der Partner im Rahmen dieses App Solution Partnerplans erhalten kann. Wenn Steuern auf Beträge einbehalten werden müssen, die von Domo an den Partner zu zahlen sind, zieht Domo diese Steuern vom geschuldeten Betrag ab und zahlt sie bei Bedarf an die zuständige Steuerbehörde ab.
2.5 Rückerstattung und Abstimmung. Der Partner ist für alle Kosten und Ausgaben für autorisierte Stornierungen und Rückbuchungen von Apps verantwortlich, einschließlich der vollen Rückerstattungs- und Rückbuchungsbeträge, die einem Abonnenten gezahlt oder gutgeschrieben wurden. Rückerstattungen oder Rückbuchungen, die nach Erhalt der App-Einnahmen durch den Partner bearbeitet werden, werden vom Konto des Partners abgebucht. Domo kann alle Domo geschuldeten Beträge (einschließlich der in diesem Absatz beschriebenen Rückerstattungs- und Rückbuchungskosten) mit Beträgen verrechnen, die Domo dem Partner schuldet. Der Partner gewährt Domo das Recht, von einem Abonnenten für eine Lizenz für eine App gezahlte Gebühren gemäß den geltenden Domo-Richtlinien von Domo und den jeweils geltenden Gesetzen zu erstatten.
3. Verantwortung für die App. Der Partner ist dafür verantwortlich, eine App in Bezug auf ihre Technologie, Funktionalität, Leistung, Sicherheit und Benutzeroberfläche zu bewerten und zu testen, bevor er die App an Domo zur Überprüfung und Aufnahme im Domo Appstore sendet oder direkt auf einer Domo-Abonnenteninstanz der Domo-Plattform veröffentlicht. Domo behält sich das Recht vor, jede Art von Überprüfung von Apps durchzuführen. Domo kann seine Standards und Verfahren zur Überprüfung von Apps nach eigenem Ermessen übernehmen und ändern. Apps müssen zur Überprüfung bei Domo eingereicht werden. Der Partner erkennt an, dass der Partner die alleinige Verantwortung für die Entwicklung, Installation, den Betrieb oder die Wartung von Apps trägt und dass Domo keinerlei Verantwortung oder Haftung dafür übernimmt. Der Partner erklärt ferner, dass der Partner allein für die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Angemessenheit aller Inhalte oder Informationen verantwortlich ist, die der Partner an den Domo Appstore übermittelt oder über diesen zur Verfügung stellt. Domo behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und aus beliebigem Grund jederzeit die Aufnahme einer App im Domo-Appstore oder in der Abonnenteninstanz der Domo-Plattform zu verweigern oder eine App aus dem Domo-Appstore zu entfernen. Domo kann eine Sicherheitsbewertung aller Apps durchführen. Eine solche Bewertung kann Sicherheitstests der App und Sicherheitstests auf Netzwerkebene, einschließlich einer Bewertung der Sicherheitslücken, umfassen. Domo kann solche Tests selbst oder durch Dritte durchführen. Domo wird angemessen mit dem Partner zusammenarbeiten, um die Auswirkungen solcher Tests auf das Geschäft und den Betrieb des Partners zu minimieren. Der Partner wird bei solchen Tests angemessen kooperieren.
4. Regeln für das App Solution Partnerprogramm. Zusätzlich zu den im Programmleitfaden enthaltenen Regeln und Anforderungen gelten für den Partner im Rahmen dieses Zeitplans die folgenden Bedingungen des Domo App Solution Partnerprogramms:
4.1 Dokumentation. Durch die Nutzung des Domo Appstores zum Auflisten einer oder mehrerer Apps erklärt sich der Partner damit einverstanden, dass der Partner (a) sicherstellt, dass die Abonnentendokumentation zu einer App die App genau beschreibt und ihre Funktionalität widerspiegelt, einschließlich detaillierter Sicherheitskontrollen und Schutzmaßnahmen in Bezug auf diese, und (b) jederzeit eine aktuelle Datenschutzrichtlinie, die auf der Website des Partners verfügbar ist und die die Erfassung, Verarbeitung und Handhabung von Abonnentendaten durch den Partner detailliert beschreibt, einschließlich aller personenbezogenen Daten, auf die der Partner im Rahmen dieser Vereinbarung zugreift oder diese verwendet, einschließlich aller persönlich identifizierbaren Informationen, auf die der Partner im Rahmen dieser Vereinbarung zugreift oder nutzt, einschließlich persönlich identifizierbar Informationen, die sich auf einen Abonnenten beziehen. Der Partner wird Domo und alle Abonnenten jeder App umgehend schriftlich benachrichtigen, bevor er die Datenschutzrichtlinie des Partners aktualisiert.
4.2 Namen Dritter in Auflistungen. Der Partner wird den Namen eines Drittanbieters oder der App eines Drittanbieters oder eines anderen Produkts eines Drittanbieters ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Drittanbieters nicht in seine eigene App aufnehmen.
4.3 Vorschauen des Domo-Service. Domo kann dem Partner Zugriff auf Vorabversionen der Domo-Plattform gewähren, bevor diese allgemein verfügbar gemacht werden. Bei solchen Updates vor der Veröffentlichung handelt es sich um vertrauliche Informationen von Domo. Um ein erfolgreiches Abonnentenerlebnis sicherzustellen, sollte der Partner während einer solchen Early-Access-Phase Regressionstests für jede App mit einer solchen aktualisierten Domo-Plattform durchführen und Domo umgehend über alle Probleme informieren, auf die der Partner stößt.
4.4 Bewertungen von Apps durch Partner. Der Domo Appstore kann es dem Partner ermöglichen, Bewertungen oder Kommentare zu Apps zu veröffentlichen. Jede Bewertung oder jeder Kommentar einer App durch den Partner muss nach einer angemessenen Bewertung der gesamten App in gutem Glauben erfolgen. Wenn der Partner eine Bewertung seiner App veröffentlicht, muss sich der Partner selbst identifizieren und offenlegen, dass er seine eigene App überprüft. Wenn der Partner eine Bewertung der App eines Mitbewerbers veröffentlicht, muss sich der Partner selbst identifizieren und offenlegen, dass der Partner eine Konkurrenz-App veröffentlicht. Der Partner wird nicht versuchen, Rankings, Bewertungen oder Kommentare für Apps, Partner, Domo oder Drittanbieteranwendungen zu manipulieren.
4.5 Serviceniveaus für Apps. Der Partner stellt Apps gemäß den von Domo bereitgestellten Standardverfügbarkeitsbedingungen für den Domo-Service zur Verfügung. Domo kann seine Verfügbarkeitsbedingungen für Dienste von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen ändern.
4.6 Bereitstellung einer App für Abonnenten. Der Partner wird eine App über den Domo Appstore zu den eigenen Endbenutzerbedingungen des Partners anbieten. Solche Bedingungen müssen mit diesem App Solution Partner Schedule übereinstimmen, dem Abonnenten eine nicht exklusive, weltweite Lizenz zur Ausführung, Anzeige und Nutzung der App innerhalb des Domo-Service gewähren und unterliegen der Überprüfung und Genehmigung durch Domo. Die Nutzungsbedingungen der App für Endnutzer dürfen keine Aussagen zu Domo, der Domo-Plattform oder anderen Domo-Produkten machen und auch nicht vorgeben, für Domo bindend zu sein.
5. Technischer Support. Der technische Support, den der Partner einem Abonnenten bieten muss, der für die Nutzung einer App lizenziert ist, wird ebenfalls im Programmleitfaden beschrieben.
6. App-Lizenz.
6.1 Domo Appstore. Vorbehaltlich der Bedingungen dieses App Solution Partner Schedules gewährt der Partner Domo hiermit die folgenden Lizenzen: (a) eine nicht ausschließliche, weltweite, vollständig bezahlte, gebührenfreie Lizenz, solange eine App im Domo Appstore aufgeführt ist, zur Vermarktung der App, der Domo-Plattform und des Domo-Appstores unter Verwendung des Namens, des Logos und des App-Namens des Partners; und (b) eine nicht exklusive, weltweite, unbefristete, unbestimmte Lizenz widerrufliche, vollständig bezahlte, gebührenfreie Lizenz gemäß den geistigen Eigentumsrechten des Partners für den Zugriff, die Nutzung, den Verkauf, das Kopieren, das Hosten, die Reproduktion, die Anzeige, die öffentliche Aufführung, den Vertrieb, die Änderung, und gewähren Sie Unterlizenzen für all das Vorstehende in Bezug auf jede App und alle Änderungen daran. Der Partner versichert und garantiert, dass der Partner das gesamte geistige Eigentum und alle anderen Rechte besitzt oder besitzt, die für die Gewährung dieser Lizenz an Domo erforderlich sind.
6.2 Unabhängige Entwicklungs- und Servicevorschläge. Nichts in diesem App Solution Partner Schedule beeinträchtigt das Recht von Domo, Produkte, Software oder Technologien zu entwickeln, zu erwerben, zu lizenzieren, zu vermarkten, zu bewerben oder zu vertreiben, die dieselben oder ähnliche Funktionen erfüllen wie Apps, Produkte, Software oder Technologien, die der Partner entwickeln, produzieren, vermarkten oder vertreiben kann, oder anderweitig mit diesen konkurrieren. Der Partner gewährt Domo hiermit eine gebührenfreie, weltweite, übertragbare, unterlizenzierbare, unwiderrufliche, unbefristete Lizenz zur Nutzung oder Aufnahme in die Domo-Plattform oder die Partnerdienste aller Vorschläge, Erweiterungsanfragen, Empfehlungen oder sonstiges Feedback des Partners im Zusammenhang mit dem Betrieb solcher Dienste. Der Partner wird in keiner Weise ein dem Partner gehörendes Patent, das sich aus oder im Zusammenhang mit diesem App Solution Partner Schedule ergibt, gegen Domo, seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Vertreter, Auftragnehmer oder Abonnenten für die Nutzung, Lizenzierung oder den Verkauf von Domo-Produkten oder -Dienstleistungen geltend machen.
6.3 Kostenlose Apps. Wenn eine App einem Abonnenten kostenlos zur Verfügung gestellt wird (außer als Testversion), gewährt der Partner Domo hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite, vollständig bezahlte, unbefristete, gebührenfreie Lizenz zur freien Reproduktion, Verteilung, Übertragung, Nutzung, Änderung, Erweiterung oder anderweitigen Nutzung der kostenlosen App für kommerzielle oder nichtkommerzielle Zwecke.
7. Eigentum an geistigem Eigentum der App.Vorbehaltlich der in diesem App Solution Partner Schedule festgelegten Lizenzen überträgt oder überträgt nichts in diesem App Solution Partner Schedule irgendwelche geistigen Eigentumsrechte des Partners an einer App oder anderen Technologien, Marken, Produkten oder Dienstleistungen des Partners an Domo. Nichts in diesem App Solution Partner-Zeitplan überträgt oder überträgt dem Partner irgendwelche geistigen Eigentumsrechte von Domo am Domo Appstore, der Domo-Plattform, den Domo App Solution Partner Services, Domo-Marketingmaterialien, Marken oder anderen Domo-Technologien, Produkten oder Dienstleistungen oder an Änderungen oder abgeleiteten Werken davon.
8. Drittanbieter- oder Open-Source-Software. Der Partner erklärt und garantiert, dass keine seiner Apps Softwarecode enthält, der einer Lizenz unterliegt, die als Bedingung für die Nutzung, Änderung oder Verbreitung des Softwarecodes vorschreibt, dass der Softwarecode oder anderer Softwarecode, der damit kombiniert oder vertrieben wird, (a) in Quellcodeform offengelegt oder verbreitet wird; (b) lizenziert wird, um abgeleitete Werke herzustellen; oder (c) kostenlos weiterverteilbar ist. Der Partner erklärt und garantiert, dass seine Apps allen Lizenzbedingungen entsprechen und dass die Aufnahme solcher Apps in den Domo Appstore nicht dazu führt, dass Domo-Software oder Elemente der Domo-Plattform anderen Bedingungen unterliegen. Erhält eine der Parteien die Behauptung eines Dritten, dass eine App gegen eine Lizenzvereinbarung eines Drittanbieters verstößt, wird der Partner zusätzlich zu den anderen verfügbaren Rechtsmitteln von Domo umgehend Abhilfe schaffen (z. B. fehlende Hinweise oder Zuschreibungen bereitstellen, den zugrunde liegenden Quellcode bereitstellen usw.) oder die entsprechende App aktualisieren, um den Drittanbieter-Code zu entfernen, der dem Anspruch zugrunde liegt.
9. Abonnenten- und Nutzungsdaten von Domo. Soweit eine App versucht, Abonnentendaten oder in den Systemen von Domo gespeicherte Informationen über die Konfiguration und Nutzung einer App durch einen Abonnenten (zusammen „Abonnenten- und Nutzungsdaten“) außerhalb der Domo-Plattform zu übertragen oder zu nutzen, muss der Partner den Abonnenten zunächst ausdrücklich darüber informieren, dass seine Abonnenten- und Nutzungsdaten außerhalb der Domo-Plattform übertragen werden und dass Domo nicht für den Datenschutz, die Sicherheit oder die Integrität der Abonnenten- und Nutzungsdaten verantwortlich ist, die der Kontrolle des Partners unterliegen. Der Partner muss eine Bestätigung der Mitteilung und die ausdrückliche Zustimmung des Abonnenten zu einer solchen Übertragung und Verwendung von Abonnenten- und Nutzungsdaten einholen, bevor er die Abonnenten- und Nutzungsdaten erhält. Der Partner erklärt und garantiert, dass in dem Umfang, in dem eine App Abonnenten- und Nutzungsdaten speichert, verarbeitet oder überträgt, weder der Partner noch die App, ohne entsprechende vorherige Zustimmung des Abonnenten oder außer in dem Umfang, der nach geltendem Recht erforderlich ist, (a) die Abonnenten- und Nutzungsdaten in einer Weise ändern, die die Integrität der Abonnenten- und Nutzungsdaten beeinträchtigt, (b) Abonnenten- und Nutzungsdaten an Dritte weitergeben oder (c) Abonnenten- und Nutzungsdaten für andere Zwecke verwenden als dem jeweiligen Abonnenten über die App App-Funktionen bereitzustellen. Der Partner verwaltet und verarbeitet alle Abonnenten- und Nutzungsdaten gemäß den Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen, die angemessen sind, um seine Vertraulichkeit und Sicherheit sowie alle geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften zu wahren. Eine Änderung oder Offenlegung von Abonnenten- und Nutzungsdaten verstößt nicht gegen einen der beiden vorstehenden Sätze, soweit sie auf eine Aktivität des Abonnenten zurückzuführen ist, die eine App nutzt, bei der ein vernünftiger Abonnent erwarten würde, dass seine Abonnenten- und Nutzungsdaten aufgrund der Aktivität geändert oder weitergegeben werden.
10. Entschädigung. Der Partner wird Domo gegen alle Verluste, Schäden oder Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) verteidigen, entschädigen und schadlos halten, die im Zusammenhang mit Ansprüchen entstehen, die von Dritten (einschließlich einer Regierungsbehörde) gegen Domo geltend gemacht oder geltend gemacht werden, die sich aus (a) Apps oder Inhalten ergeben, die der Partner in die Domo-Plattform eingegeben hat und die geistige Eigentumsrechte Dritter oder geltendes Recht verletzen, veruntreuen oder verletzen; oder (b) Verstoß des Partners gegen jegliche Zusicherungen, Garantien oder Vereinbarungen in Bezug auf die Produkte und Dienstleistungen des Partners, einschließlich einer App, die im Domo Appstore aufgeführt ist.